Radentscheid Bayern abgelehnt

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 7. Juni 2023 das Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ für nicht zulässig erklärt.

Die Ablehnung des Zulassungsantrages für ein Volksbegehren wird vor allem damit begründet, dass in unserem Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Radgesetz straßenverkehrsrechtliche Aspekte berührt würden, die durch die Gesetzgebung des Bundes bereits abschließend geregelt sein. Die Ablehnung des Zulassungsantrages für ein Volksbegehren wird vor allem damit begründet, dass in unserem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Radgesetz straßenverkehrsrechtliche Aspekte berührt würden, die durch die Gesetzgebung des Bundes bereits abschließend geregelt seien. So würde es die Kompetenzen der Landesregierung überschreiten, bei Anordnungen von Tempo 30 oder von sog. Schulstraßen über den engen Rahmen der Bundesvorgaben hinaus zu gehen oder die Durchlässigkeit von Einbahnstraßen und Sackgassen für Radfahrer:innen grundsätzlich vorzusehen.

Der Radentscheid Bayern macht aber weiter, bis Bayern ein wirklich gutes Radgesetz hat!

Die Staatsregireung hat ein Radgsetze seit 2017 und bis noch vor kurzem vehement abgelehnt.

Es ist unser Erfolg, dass sie angesichts der großen Unterstützung unseres Volksbegehrens ihre Meinung im Januar plötzlich geändert hat. Der nun mit heißer Nadel gestrickte Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern wird die von uns forcierte Erhöhung der Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs aber nicht ermöglichen.

Auch reichen die versprochenen 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030 nicht aus, um rasch ein bayernweites Radwegenetz zu schaffen und den Radbverkehrsanteil spürbar zu erhöhen. 1500 Kilometer bis 2030 entsprechen 91 Meter pro Jahr und Kommune.

Bayern braucht keine weitere Absichtserklärung sondern ein wirklich gutes Radgesetz, das Verfahren, Zuständigkeiten und Standards so regelt, dass gute und sichere Radinfrastruktur endlich ohne jahrelange Diskussionen und Vorverfahren geplant und gebaut werden kann.

Wir lassen deshalb nicht nach und bieten weiter unsere konstruktive Mitarbeit an einem wirklich guten Radgesetz an.

Wird dies weiter abgelehnt, streben wir Gesetzesänderungen an. Vor allem aber verstehen wir das Urteil als Auftrag uns auf Bundesebene für eine Modernirsierung des Straßenverkehrsrechts einzusetzen. Denn es ist nicht mehr zeitgemäß, die „Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs“ über Klimaschutz und die Sicherheit der Menschen im Verkehr zu stellen.

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