Bundes-Klimaschutzgesetz muss nachgebessert werden 14. August 20217. Januar 2024 Laut dem Bundesverfassungsgericht greift das Bundes-Klimaschutzgesetz, welches 2019 verabschiedet wurde, zu kurz, weil es nicht ausreicht, um die Freiheit und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu schützen. Im Urteil wird vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit betont.„Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Gleichzeitig wurde mit dem Urteil bestätigt, dass es sich bei dem Klimaschutzgesetz um ein geeignetes Instrument handelt, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Allerdings fehlen in dem Gesetz konkrete Vorgaben, wie der Treibhausgasausstoß zwischen 2031 und 2050 reduziert werden soll. Das Gericht verweist dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen muss. Bis Ende 2022 muss nachgebessert werden. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Frage gestellt: Können wir uns Klimaschutz überhaupt leisten? Immer wieder wird von Wissenschaftlern betont, dass jeder Euro, den wir heute in präventive Maßnahmen investieren, sich auszahlen wird, da die Kosten für Klimaanpassungsmaßnahmen und Schäden durch die Klimaveränderung um ein Vielfaches höher sein werden. Deshalb ist Vorsorge billiger als „reparieren“ – wenn das überhaupt möglich ist wie beim Verlust der Biodiversität. Es stände unserer Regierung also gut, bei den geforderten Nachbesserungen zu klotzen und nicht zu kleckern. Denn Zaudern und Trödeln wird neben der Lebensqualität zukünftiger Generationen auch viele Leben kosten.